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Wie in der Baustellenverordnung §2 und §3 festgelegt,
übernehmen wir für Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
bei Ihren Bauvorhaben in allen Phasen der Bauausführung.
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Planungsphase |
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- Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung
auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
- Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe
- Erstellen und Versenden der Vorankündigung
- Erstellen von Baustellenordnung und
-aushang
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
(SiGe-Plan)
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer
Einrichtungen
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Ausführungsphase |
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- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften
- Koordinieren der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
nach den allg. Grundsätzen §4 ArbSchG
- Anpassen des SiGe-Plans bei Bauänderungen
- Durchführung von Baustellenbegehungen mit Dokumentation
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung,
Baustelleneinrichtungsplänen etc.
- Hinwirken auf die Umsetzung der im SiGe-Plan vorgesehenen
Maßnahmen durch die auf der Baustelle tätigen Unternehmen
- Überwachen des Zustands von gemeinsam genutzten
Sicherheitseinrichtungen
- Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
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Bau-Berufsgenossenschaft: www.bau-bg.de |
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