Wie in der Baustellenverordnung §2 und §3 festgelegt, übernehmen wir für Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Ihren Bauvorhaben in allen Phasen der Bauausführung.

 
   
Planungsphase  
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe
  • Erstellen und Versenden der Vorankündigung
  • Erstellen von Baustellenordnung und
    -aushang
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
 
Ausführungsphase  
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften
  • Koordinieren der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach den allg. Grundsätzen §4 ArbSchG
  • Anpassen des SiGe-Plans bei Bauänderungen
  • Durchführung von Baustellenbegehungen mit Dokumentation
  • Teilnahme an Baustellenbesprechungen
  • Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung, Baustelleneinrichtungsplänen etc.
  • Hinwirken auf die Umsetzung der im SiGe-Plan vorgesehenen Maßnahmen durch die auf der Baustelle tätigen Unternehmen
  • Überwachen des Zustands von gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen
  • Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
 
Bau-Berufsgenossenschaft: www.bau-bg.de