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Unsere Dienstleistung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
umfasst die Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz
und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit
nach §6 ASiG und DGUV Vorschrift 2, wie z.B. |
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- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Erforderliche Maßnahmen besprechen und Lösungen
aufzeigen
- Erstellung der gesetzlich geforderten Unterlagen
und Dokumentationen
- Anfertigung von Gefährdungsanalysen
- Flucht- und Rettungswegepläne und
-kennzeichnung
- Beratung bei der Beschaffung und der Einführung
von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung
von Betriebsanlagen
- Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von
Körperschutzmitteln
- Erstellen einer Unfallstatistik
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen
- Hautschutzprogramme
- Organisation der Ersten Hilfe
- Kontinuierliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes
- Gefahrstoffmanagement (z.B. Erstellen von Betriebsanweisungen
und Gefahrstoffkatastern)
- Durchführen von Messungen (Lärm, Licht) etc.
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